Joseph Schneider

deutscher Jurist; Präsident des Bundessozialgerichts 1954-1968

* 26. Oktober 1900 Diedenhofen/Lothringen

† 7. Juni 1986 Bonn

Wirken

Joseph Schneider, kath., stammte aus Diedenhofen in Lothringen. Er besuchte in der damals deutschen Zeit das humanistische Gymnasium in Diedenhofen und studierte anschließend Philosophie, Theologie und schließlich Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Bonn, Würzburg und München.

Nach dem Referendarexamen (22) war Sch. im Justizdienst und später im Verwaltungsdienst des Rheinlandes tätig. Nach der Großen Staatsprüfung (27) war er zunächst als Regierungsassessor beim Landratsamt Köln (Landkreis) tätig. Von April 1929 bis Nov. 1931 arbeitete Sch. als Referent im Oberpräsidium und bei der Rhein-Strombauverwaltung in Koblenz und war zeitweilig persönlicher Referent des Oberpräsidenten.

Ende 1931 wurde Sch. in das Preußische Ministerium des Innern nach Berlin versetzt und nach vierjähriger Referententätigkeit der Provinzregierung in Aachen zugewiesen. Schon ein Jahr später - 1936 - wurde Sch. dem Reichsversicherungsamt in Berlin zugeteilt, in dem er ab 1937 als ständiges Mitglied Fragen der Unfallversicherung bearbeitete.

Nach Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren im Jahre 1939 übertrug man Sch. die Überwachung des gesamten Sozialversicherungswesens in der Tschechoslowakei.

Nach Kriegsende war Sch. von 1947 bis 1950 als Oberkreisdirektor des Kreises Olpe in Westfalen und in verschiedenen kommunalen Unternehmen und im Landkreistag tätig.

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